IGS Aerosols GmbH
Kundeninformation 01/2021
Zum 01. Februar 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Explosivstoffvorläufern in Kraft getreten. Diese ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 98/2013.
Die Verordnung definiert zwei Arten von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe:
• Der beschränkte Ausgangsstoff für Explosivstoffe:
Dies sind Stoffe oder Gemische, die Stoffe in einer Konzentration enthalten, die über dem in Anhang I der Verordnung festgelegten Grenzwert liegt. Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe dürfen von Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht besessen, importiert oder verwendet werden, es sei denn, die nationalen Behörden haben ein Genehmigungssystem eingeführt.
• Der regulierte Ausgangsstoff für Explosivstoffe:
Dies sind Stoffe, die in Anhang I oder II aufgeführt sind, einschließlich eines Gemisches oder eines anderen Stoffes, in dem ein in diesen Anhängen aufgeführter Stoff enthalten ist, ausgenommen homogene Gemische aus mehr als 5 Bestandteilen, in denen die Konzentration jedes in Anhang I oder II aufgeführten Stoffes enthalten ist und unter 1 Gew. % liegt. Regulierte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe unterliegen Meldepflichten für verdächtige Transaktionen, Abhandenkommen und Diebstahl, da sie von Mitgliedern der Öffentlichkeit erworben, importiert, gehalten oder verwendet werden können. Dazu gehören in der Regel Stoffe, die in Aerosolen nicht vorkommen (Salpetersäure, Wasserstoffperoxid, diverse Chlorate und Nitrate, siehe hierzu die VO). Der einzige Stoff, der in Aerosolen vorkommen kann mit einer Konzentration von größer 1% ist Aceton .
Mit der Anpassung dieser Richtlinie gilt ab sofort für alle Produkte, die mehr als 1% Aceton enthalten, eine Meldepflicht bei auffälligen Transaktionen gegenüber der Kontaktstelle in der Landesbehörde (siehe hierzu die entsprechende Durchführungsverordnung im Bundesanzeiger).
Gemäß Artikel 7 sind wir als Hersteller, aber auch Sie als Inverkehrbringer dafür verantwortlich, auffällige Transaktionen, Abhandenkommen und Diebstähle zu melden und Ihre Mitarbeiter dementsprechend zu schulen.
Genauere Information finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148