Aktuelle Neuigkeiten

 
02.01.2020, Division: Technik
 
 

Kundeninformation 01/2020

Neues vom UFI-Code
 
In unserer letzten Kunden-Info haben wir Sie darüber informiert,dass innerhalb der EU zukünftig auf den Etiketten aller Produkte mit gefährlichen Gemischen der sog.
UFI Code (Unique Formula Identifier) vorgeschrieben ist. Grundlage hierfür ist Anhang VIII, CLP-Verordnung.

Für Produkte, die neu auf den Markt gebracht werden, gelten hierbei folgende Fristen:

• Gemische für die breite Öffentlichkeit: 01.01.2021 (statt 01.01.2020!)
• Gemische für die gewerbliche Anwendung: 01.01.2021
• Gemische für industrielle Zwecke: 01.01.2024

Produkte, die bereits auf dem Markt sind, genießen Bestandsschutz bis 2025!
Nach Ablauf der o.g. Fristen müssen an die jeweiligen nationalen Giftnotrufzentralen
umfangreiche Informationen zur Produktanmeldung übermittelt werden.
Hierzu zählen der UFI-Code, die Handelsnamen, Angaben zur Verpackung, Rezeptur, Produktkategorie usw.
Dabei ist ein standardisiertes Format anzuwenden.
Wichtig: Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Sie diese Produktanmeldungen durchführen,
bevor (!) Sie Ihre Produkte in den jeweiligen Ländern auf den Markt bringen.
In Deutschland geschieht dies über das BfR.
Mittelfristig soll allen Akteuren ermöglicht werden, die Meldung zentral über das ECHA-Portal
einzureichen und an die verschiedenen nationalen Behörden weiterzuleiten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies nicht möglich! Die IGS Aerosols GmbH rät daher Ihren Kunden dringend,
die BfR-Meldungen für bestehende Produkte zu prüfen und ggf. bis Ende 2020 zu erneuern.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne für Informationen zur Verfügung.
Weitere Details und allgemeine Informationen zum Thema UFI finden Sie auf den Webseiten der ECHA
https://poisoncentres.echa.europa.eu.